Polizeiliche Vorladung: Hingehen oder nicht?

Ein Brief von der Polizei mit der Überschrift „Vorladung“ oder „Anhörung“ verunsichert fast jeden. Viele glauben, sie müssten hingehen und die Sache aufklären. Das ist der häufigste Fehler im ganzen Strafverfahren. Rufen Sie uns an, bevor Sie irgendetwas unternehmen: 04221 9166980.

Muss ich zur Polizei gehen?

Als Beschuldigter nein. Einer Vorladung der Polizei müssen Sie nicht folgen, und Sie müssen dort auch nichts zur Sache sagen. Das steht so im Gesetz, auch wenn es im Fernsehen anders aussieht. Sie können der Polizei kurz mitteilen, dass Sie nicht kommen, oder das uns überlassen.

Anders ist es bei einer Ladung durch die Staatsanwaltschaft oder das Gericht. Dort müssen Sie erscheinen. Schweigen dürfen Sie aber auch dort.

Beschuldigter oder Zeuge?

Schauen Sie genau hin, in welcher Rolle Sie geladen werden. Als Beschuldigter dürfen Sie schweigen. Als Zeuge müssen Sie grundsätzlich aussagen, es sei denn, Sie sind mit dem Beschuldigten verwandt oder würden sich selbst belasten. Gerade die zweite Ausnahme wird oft übersehen. Wer als Zeuge geladen wird, aber selbst in die Sache verwickelt sein könnte, sollte vorher mit einem Anwalt sprechen.

Warum Sie nicht aussagen sollten

Sie wissen nicht, was die Polizei schon weiß. Jede Aussage landet in der Akte und kann gegen Sie verwendet werden. Auch gut gemeinte Erklärungen werden später oft anders gelesen, als sie gemeint waren. Eine einmal gemachte Aussage lässt sich nicht zurückholen.

Erst wenn wir die Akte kennen, lässt sich entscheiden, ob eine Stellungnahme sinnvoll ist. Häufig ist sie das, aber dann schriftlich, durchdacht und über uns.

Was wir für Sie tun

  1. Wir melden uns bei der Polizei als Ihre Verteidiger und sagen den Termin ab.
  2. Wir beantragen Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft.
  3. Wir besprechen mit Ihnen, was in der Akte steht und welche Möglichkeiten es gibt.
  4. Wo es passt, geben wir eine schriftliche Stellungnahme ab und regen die Einstellung des Verfahrens an.

Der Anhörungsbogen

Statt einer Vorladung kommt oft ein Anhörungsbogen, zum Beispiel nach einem Unfall oder bei einem Verkehrsdelikt. Ihre Personalien müssen Sie angeben. Die Fragen zur Sache müssen Sie nicht beantworten. Schicken Sie den Bogen nicht ausgefüllt zurück, ohne vorher mit uns gesprochen zu haben.

Weitere Fragen beantworten wir in unseren FAQ. Wie es nach der Vorladung weitergeht, steht auf der Seite Strafverteidigung.

Vorladung erhalten?

Bitte nicht hingehen, bevor wir gesprochen haben. Das Erstgespräch vereinbaren wir kurzfristig.

Telefon: 04221 9166980 · Lange Str. 106, 27749 Delmenhorst · Mo. bis Fr. 9 bis 17 Uhr

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