Wirtschafts- und Steuerstrafverfahren sind der Schwerpunkt von Rechtsanwalt Bernd Idselis. Die Akten sind umfangreich, die Vorwürfe technisch, und oft hängt die berufliche Existenz am Ausgang. Wir denken die steuerlichen und wirtschaftlichen Folgen von Anfang an mit.
Typische Vorwürfe
- Steuerhinterziehung (§ 370 AO), auch Umsatzsteuer und Lohnsteuer
- Betrug und Computerbetrug, Untreue
- Insolvenzverschleppung und Bankrott
- Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen, Schwarzarbeit
- Subventionsbetrug, etwa bei Corona-Hilfen
- Korruption und Vorteilsannahme
Steuerfahndung und Betriebsprüfung
Viele Verfahren beginnen mit einer Betriebsprüfung, die plötzlich unterbrochen wird, oder mit einer Durchsuchung durch die Steuerfahndung. Ab diesem Moment sind Sie Beschuldigter. Dann gilt auch gegenüber dem Finanzamt: keine Angaben zur Sache ohne Verteidiger. Wir übernehmen die Kommunikation und stimmen uns mit Ihrem Steuerberater ab.
Selbstanzeige
Wer noch nicht entdeckt ist, kann mit einer vollständigen Selbstanzeige straffrei werden (§ 371 AO). Sie muss aber lückenlos sein und rechtzeitig kommen. Eine fehlerhafte Selbstanzeige ist schlimmer als keine. Mehr dazu auf unserer Seite Selbstanzeige im Steuerrecht. Für die Berechnung arbeiten wir mit dem Steuerbüro Poelmann zusammen.
Vermögensabschöpfung
Neben der Strafe kann der Staat Geld, Konten und Immobilien einziehen und schon im Ermittlungsverfahren sichern. Für Unternehmen ist das oft das größere Problem als die Strafe. Wir prüfen, ob die Voraussetzungen vorliegen, ob die Berechnung stimmt, und beantragen, wo möglich, die Freigabe.
Berufliche Folgen
Gewerbeuntersagung, Probleme mit der Zulassung, Auswirkungen auf Geschäftsführerposten: Wir behalten diese Folgen im Blick und richten die Verteidigung darauf aus.
Steuerfahndung oder Wirtschaftsstrafverfahren?
Sprechen Sie mit uns, bevor Sie gegenüber Finanzamt oder Ermittlern etwas erklären.
Telefon: 04221 9166980 · Lange Str. 106, 27749 Delmenhorst · Mo. bis Fr. 9 bis 17 Uhr