Häufig gestellte Fragen
Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Vorladung, Aussage und Strafverteidigung.
Muss ich einer polizeilichen Vorladung folgen?
Nicht jede Vorladung verpflichtet zum Erscheinen. Ob eine Pflicht besteht, hängt davon ab, wer die Vorladung veranlasst hat. Vor einer Aussage sollte regelmäßig anwaltlicher Rat eingeholt werden.Grundsätzlich müssen Sie als Beschuldigte/er keine Angaben bei der Polizei machen. Daher brauchen Sie auch einer „Vorladung“ nicht zu folgen. Zwar werden in den Medien diese Sachverhalte anders dargestellt, jedoch enstspricht das nicht der Rechtslagen.
Sollte ich gegenüber der Polizei aussagen?
Eine pauschale Antwort gibt es nicht. Häufig ist zunächst Akteneinsicht erforderlich, bevor über eine Einlassung entschieden werden kann.Sie brauch als Beschuldigte/er jedoch keine Aussagen bei der Polizei machen. Hiervon ist auch dringend abzuraten, da Sie nie sicher sein können, was die Polizei schon weiß und was nicht. Sie brauchen sich auf keinen Fall selbst belasten und dieses Risiko würden Sie eingehen, wenn Sie ohne Kenntnis des Akteninhaltes Aussagen machen würden. Also lieber den Strafverteidiger konsultieren.
Wann sollte ich einen Strafverteidiger einschalten?
Je früher eine Verteidigung beginnt, desto größer sind regelmäßig die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten. Scheuen Sie sich nicht uns zu kontaktieren.
Was kostet eine Strafverteidigung?
Die Kosten hängen vom Umfang des Verfahrens ab. Wir besprechen das Thema Kosten offen mit Ihnen und prüfen gerne, ob eine Verteidigung im Rahmen der Pflichtverteidigung möglich ist.Wir sind gestzlich gehalten in Strafsachen auf die Einkommenssituation des Mandaten Rücksicht zu nehmen. Ein offenes Wort ist hier sehr hilfreich. Strafverteidigung ist günstiger, als man allgemein denkt.
Was passiert bei einer Hausdurchsuchung?
Bewahren Sie Ruhe, prüfen Sie den richterlichen Beschluss und leisten Sie keinen Widerstand. Zur Sache müssen Sie nichts sagen. Verlangen Sie ein Verzeichnis der mitgenommenen Gegenstände und kontaktieren Sie zeitnah einen Strafverteidiger.Bestehen Sie darauf, einen Zeugen hinzuzuziehen. Arbeiten Sie aber nicht mit. Sie können fragen, was genau gesucht wird. Dann könnten Sie helfen, bevor zu viel „Unordnung“ entsteht. Lassen Sie sich nicht von wortgewaltigen Drohungen durch die Behörde einschüchtern.
Bekomme ich beschlagnahmte Gegenstände zurück?
Das hängt vom Einzelfall ab. Gegenstände, die nicht mehr als Beweismittel benötigt werden und nicht aus einer Straftat stammen, werden in der Regel zurückgegeben. Wir prüfen den Sachstand für Sie und stellen bei Bedarf einen Herausgabeantrag. Siehe auch hier zur Beschlagnahme von Bargeld.
Muss ich als Zeuge aussagen?
Zeugen sind grundsätzlich zur wahrheitsgemäßen Aussage verpflichtet, anders als Beschuldigte. Es gibt jedoch Ausnahmen, etwa ein Zeugnisverweigerungsrecht für Angehörige oder ein Auskunftsverweigerungsrecht bei drohender Selbstbelastung.Ob das auf Sie zutrifft, können wir prüfen und mit Ihnen erläutern.
Wie läuft ein Ermittlungsverfahren ab?
Die Staatsanwaltschaft ermittelt bei einem Anfangsverdacht sowohl belastende als auch entlastende Umstände. Am Ende steht entweder eine Einstellung, ein Strafbefehl oder eine Anklage. Je früher eine Verteidigung eingebunden wird, desto mehr Gestaltungsmöglichkeiten bestehen.Hier sind pragmatische Lösungen gefragt, die Ihren Interessen dienen.
Was ist ein Strafbefehl und muss ich reagieren?
Ein Strafbefehl ist eine schriftliche Entscheidung des Gerichts ohne Hauptverhandlung, meist bei geringeren Vergehen. Gegen einen Strafbefehl kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Diese Frist sollte unbedingt eingehalten werden. Es wird der Strafbefehl zwei Wochen nach Zustellung bei Ihnen rechtskräftig.
Das bedeutet, dass die ausgesprochene Strafe zu zahlen ist. Sie können persönlich mit der Staatsanwaltschaft eine Ratenzahlung vereinbaren.
Für den Fall das Sie mit dem Ausspruch der Strafe oder den Feststellungen der Tat nicht einverstanden sind, können wir gegen den Strafbefehl innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen.
Das bedeutet, das es dann zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen wird.
Hier können wir den Einspruch auf den Rechtsfolgenausspruch beschränken, d. h. auf die Höhe der Geldstrafe oder wir können den Einspruch gegen den Tatvorwurf insgesamt aufrechterhalten.
Dann wird es eine Beweisaufnahme geben und die ganze Sache wird verhandelt werden.
Das Risiko eines Einspruchs besteht darin, dass auch eine Verböserung in der Sache, also eine höhere Strafe, ausgesprochen werden kann, wenn das Gericht die Sache anders bewertet.
Wann wird Untersuchungshaft angeordnet?
Untersuchungshaft setzt einen dringenden Tatverdacht und einen Haftgrund voraus, etwa Fluchtgefahr oder Verdunkelungsgefahr oder Wiederholungsgefahr. Sie kann durch Haftprüfung oder Haftbeschwerde überprüft werden. Wir prüfen in jedem Fall zeitnah die Erfolgsaussichten eines solchen Antrags.Auf jeden Fall sollten Sie uns sofort kontaktieren, sobald Ihnen gegenüber ein Haftbefehl ausgesprochen wurde. Wie such Sie dann auf, auch in der Haft, und besprechen alles Weitere.
Bekomme ich einen Pflichtverteidiger?
In bestimmten Fällen, etwa bei drohender Freiheitsstrafe oder Untersuchungshaft, besteht ein Anspruch auf notwendige Verteidigung. Wir prüfen für Sie, ob die Voraussetzungen vorliegen, und stellen bei Bedarf den entsprechenden Antrag.Bitte bedenken Sie aber, das die Beiordnung keine Frage des finanziellen Einkommens ist. Der Staat geht nur in Vorleistung und holt sich das Verauslagte bei Ihnen, bei Verurteilung, zurück.
Habe ich Anspruch auf Akteneinsicht?
Als Beschuldigter selbst nicht unmittelbar, wohl aber Ihr Verteidiger. Akteneinsicht ist die Grundlage jeder sinnvollen Verteidigungsstrategie, da erst der Akteninhalt zeigt, welche Informationen den Behörden vorliegen.
Wirkt sich eine Verurteilung auf mein Führungszeugnis aus?
Das hängt von der Art und Höhe der Strafe ab. Geldstrafen bis zu 90 Tagessätzen und kurze Freiheitsstrafen zur Bewährung bei Ersttätern erscheinen häufig nicht im Führungszeugnis. Wir erläutern Ihnen die konkreten Auswirkungen in Ihrem Fall.
Kann eine Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden?
Bei Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr ist eine Aussetzung zur Bewährung möglich, bei Strafen zwischen einem und zwei Jahren nur unter besonderen Umständen. Das Gericht berücksichtigt dabei unter anderem die Sozialprognose und das Nachtatverhalten.
Was ist bei Jugendlichen und Heranwachsenden anders?
Im Jugendstrafrecht stehen Erziehung statt Strafe im Vordergrund, die Hauptverhandlung ist nicht öffentlich und es gelten besondere, meist mildere Sanktionsmöglichkeiten. Wir begleiten junge Beschuldigte und deren Familien durch das gesamte Verfahren.
Was passiert mit meinem Führerschein bei Trunkenheit am Steuer?
Je nach Blutalkoholwert und Fahrverhalten drohen ein Fahrverbot, die Entziehung der Fahrerlaubnis oder eine MPU-Anordnung. Wir prüfen frühzeitig, welche Verteidigungsansätze im Einzelfall bestehen, um die Folgen für Ihre Mobilität einzuordnen.Auf jeden Fall sollten Sie, für den Fall das Sie betrunken gefahren sind, sofort eine Abstinenz beginnen und diese nachweisen können. Hier hilft Ihnenn das Labor „Wisplinghoff“
Wie lange dauert ein Strafverfahren?
Die Dauer hängt vom Umfang der Ermittlungen und der Auslastung von Staatsanwaltschaft und Gericht ab. Einfache Verfahren können innerhalb weniger Monate abgeschlossen sein, umfangreiche Wirtschaftsstrafsachen auch deutlich länger dauern. Es gilt jedoch der Grundsatz des“schnellen“ Handelns, da der Europäische Gerichtshof hier Regeln aufgestellt hat, wonach Verfahren bei langer Dauer zur Einstellung führen oder zu einer milden Entscheidung führen können.
Kann das Verfahren eingestellt werden?
Eine Einstellung ist unter anderem bei fehlendem hinreichenden Tatverdacht, geringer Schuld oder gegen Auflagen nach §§ 153, 153a StPO möglich. Ob eine Einstellung in Betracht kommt, hängt stark vom Einzelfall und dem Zeitpunkt der Verteidigung ab. Genau an dieser Stelle werden wir mit Ihnen erörtern, ob wir eine Stellungnahme zu dem Vorwurf abgeben, der erhoben worden ist. Hier kann schon angeregt werden, das Verfahren einzustellen.
Was gilt, wenn ich im Ausland lebe oder die Vorladung dort erhalte?
Auch aus dem Ausland kann eine Verteidigung organisiert werden. Wir übernehmen die Kommunikation mit den Behörden und beraten Sie, welche Schritte notwendig sind, ohne dass in vielen Fällen eine persönliche Anwesenheit erforderlich ist.Hier kann auch zwischen uns erörtert werden, ob die Angelegenheit überhaupt noch durch die Staatsanwaltschaft verfolgt werden kann, ob Verfolgungsverjährung oder Vollstreckungsverjährung eingetreten ist und ob Ihnen „freies Geleit“ zugesichert werden kann.
Trägt die Gegenseite meine Anwaltskosten bei Freispruch?
Bei einem Freispruch oder einer Einstellung ohne Auflagen trägt in der Regel die Staatskasse die notwendigen Auslagen des Beschuldigten, einschließlich der gesetzlichen Anwaltsgebühren. Details besprechen wir im Rahmen der Mandatsübernahme mit Ihnen.