Ein Strafbefehl ist ein Urteil ohne Verhandlung. Das Gericht entscheidet allein nach Aktenlage, meist auf Antrag der Staatsanwaltschaft. Wer nichts tut, ist nach zwei Wochen rechtskräftig verurteilt. Die Frist läuft ab Zustellung, also ab dem Datum auf dem gelben Umschlag.
Was im Strafbefehl steht
Meist eine Geldstrafe in Tagessätzen, manchmal ein Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis. Hat der Beschuldigte einen Verteidiger, kann sogar eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr auf Bewährung per Strafbefehl verhängt werden (§ 407 StPO).
Die Zahl der Tagessätze richtet sich nach der Schwere der Tat, die Höhe eines Tagessatzes nach Ihrem Nettoeinkommen. Ab 91 Tagessätzen gilt man als vorbestraft und die Verurteilung steht im Führungszeugnis.
Einspruch: ja oder nein?
Das hängt davon ab, was Sie mit dem Strafbefehl nicht hinnehmen wollen:
- Den Vorwurf selbst: Dann legen wir Einspruch ein, und es kommt zur Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht.
- Nur die Höhe der Tagessätze: Oft wurde Ihr Einkommen geschätzt, und zwar zu hoch. Der Einspruch lässt sich darauf beschränken. Das Gericht kann dann meist ohne Verhandlung per Beschluss entscheiden.
- Die Zahl der Tagessätze oder das Fahrverbot: Auch hier ist ein beschränkter Einspruch möglich.
Ein Risiko gibt es: Nach einem Einspruch ist das Gericht nicht an den Strafbefehl gebunden. Es kann am Ende auch eine höhere Strafe verhängen. Deshalb gehört die Entscheidung über den Einspruch in die Hände eines Verteidigers, der die Akte kennt.
Fristen sichern, dann entscheiden
Wenn die zwei Wochen fast um sind, legen wir zunächst vorsorglich Einspruch ein und nehmen Akteneinsicht. Ein Einspruch kann später auch wieder zurückgenommen werden, solange das Urteil in der ersten Instanz noch nicht verkündet ist. Nach Beginn der Hauptverhandlung braucht es dafür allerdings die Zustimmung der Staatsanwaltschaft.
Frist versäumt?
Haben Sie den Strafbefehl ohne eigenes Verschulden nicht rechtzeitig bekommen, etwa wegen Urlaub oder Krankenhaus, kommt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Betracht. Dafür bleibt eine Woche ab Wegfall des Hindernisses. Melden Sie sich in diesem Fall sofort. Siehe auch unseren Beitrag „Frist versäumt?“.
Ist der Strafbefehl rechtskräftig, können Sie die Geldstrafe bei der Staatsanwaltschaft auch in Raten zahlen.
Strafbefehl erhalten?
Schicken Sie uns den Strafbefehl und das Zustelldatum. Wir prüfen kurzfristig, ob ein Einspruch sinnvoll ist.
Telefon: 04221 9166980 · Lange Str. 106, 27749 Delmenhorst · Mo. bis Fr. 9 bis 17 Uhr