Verkehrsstrafrecht: Führerschein, Alkohol, Unfallflucht

Verkehrsstrafsachen sind häufig und werden oft unterschätzt. Neben einer Geldstrafe steht fast immer der Führerschein auf dem Spiel. Für Berufskraftfahrer, Pendler und Selbstständige ist das oft das eigentliche Problem.

Typische Vorwürfe

  • Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB): ab 1,1 Promille absolut fahruntüchtig, ab 0,3 Promille strafbar, wenn Ausfallerscheinungen hinzukommen.
  • Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB): etwa nach einem Unfall unter Alkohol.
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB), die sogenannte Unfallflucht.
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG).
  • Fahrt unter Drogen: als Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG oder als Straftat, wenn es Ausfallerscheinungen gab.

Führerschein: Fahrverbot oder Entziehung?

Ein Fahrverbot dauert höchstens sechs Monate, danach bekommen Sie Ihren Führerschein zurück. Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist deutlich härter: Der Führerschein ist weg, und das Gericht setzt eine Sperrfrist von mindestens sechs Monaten fest. Danach müssen Sie die Fahrerlaubnis neu beantragen, ab 1,6 Promille in der Regel mit MPU.

Oft wird der Führerschein schon kurz nach der Tat vorläufig entzogen. Auch dagegen kann man vorgehen.

Unfallflucht

Schon kurzes Wegfahren ohne angemessene Wartezeit kann strafbar sein. Wir prüfen, ob Sie den Unfall überhaupt bemerkt haben, denn ohne Vorsatz keine Strafbarkeit. Bei geringem Sachschaden außerhalb des fließenden Verkehrs kann eine Meldung innerhalb von 24 Stunden die Strafe mildern oder ganz entfallen lassen (tätige Reue).

Was Sie jetzt tun können

  • Nichts zur Sache sagen und den Anhörungsbogen nicht ausfüllen, bevor wir gesprochen haben.
  • Bei Alkohol: sofort mit einer nachweisbaren Abstinenz beginnen, zum Beispiel beim Labor Wisplinghoff in Delmenhorst. Das hilft im Strafverfahren und später bei der MPU.
  • Bei beruflicher Abhängigkeit vom Führerschein Nachweise sammeln, etwa vom Arbeitgeber.

Auch Bußgeldverfahren, etwa wegen Geschwindigkeit oder Abstand, prüfen wir. Messfehler kommen häufiger vor, als man denkt. Siehe auch unseren Beitrag zu E-Scooter und Fahrverbot.

Führerschein in Gefahr?

Melden Sie sich früh. Je eher wir eingreifen, desto mehr lässt sich für den Führerschein tun.

Telefon: 04221 9166980 · Lange Str. 106, 27749 Delmenhorst · Mo. bis Fr. 9 bis 17 Uhr

Nach oben scrollen
Call Now Button
strafrecht-delmenhorst.de
Datenschutz-Übersicht

Diese Website verwendet Cookies. Sie werden in Ihrem Browser gespeichert und dienen zum Beispiel dazu, Ihre Einstellungen beim nächsten Besuch wiederzuerkennen. Näheres finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.