Angebliche Gewalt in der Pflege: Freispruch

Und wieder hat sich nach einem viertägigen Prozess herausgestellt, dass der Anklagevorwurf der Staatsanwaltschaft zu Unrecht erhoben wurde.

Der Mandant pflegte seinen Vater im elterlichen Haus. Die Schwester war mit dem Mandanten seit vielen Jahren im Streit. Es war auch ein Pflegedienst engagiert, der mehrfach in der Woche den Mandanten bei der Pflege unterstützte. Es gab keinerlei Auffälligkeiten, bis die Schwester bei der Polizei vorsprach und behauptete, der Vater würde vom Mandanten oft geschlagen werden. Daraufhin begab sie sich im Beisein des Vaters, der mittlerweile einen Schlaganfall erlitt und Anzeichen einer Demenz aufwies, wieder zur Polizei. Diese nahm eine Aussage des Vaters im Beisein der Tochter auf, die auch die Fragen beantwortete, die dem Vater gestellt wurden.

Es wurde Anklage gegen den Mandanten erhoben wegen 10facher Körperverletzung.

Im Prozeß stellte sich heraus, das nichts die Darstellungen der Tochter untermauern konnte. Es gab keine objektiven Beweise, das der Vater geschlagen wurde. So hat insbesondere der Pflegedienst, der den Vater in der Woche regelmäßig duschte, keinerlei Verletzungen feststellen können.

Es stellte sich dann heraus, das die Tochter den Vater wohl dahingehend beeinflusste gegen seinen Sohn ausszusagen, damit das Eigentum des Vaters leichter verkauft werden könnte. Wie fast immer spielte das Finanzielle als Motiv der Tochter eine Rolle.

Nach einer umfangreichen Beweisaufnahme und mehreren Verhandlungstagen, erfolgte Freispruch.

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