
Anlässlich einer Hausdurchsuchung wegen des Verdachts des Zigarettenschmuggels wurde im Hause des Verdächtigen ein hoher Bargeldbetrag durch den Zoll vorgefunden. Dieser Betrag wurde beschlagnahmt. Die Angehörigen des Betroffenen kamen zu uns und berichteten, dass das Bargeld ihnen gehören würde. Es konnten eine Menge Nachweise vorgelegt werden, die die Herkunft des Bargeldes belegten.
Es wurde daher Beschwerde eingelegt, die das Amtsgericht mit der Begründung zurückwies, dass die Belege nicht ausreichen würden und die Herkunft erst nach Aufsuchen des Verteidigers konstruiert worden sei.
Daraufhin wurde auf weitere Beschwerde der Fall dem Landgericht vorgelegt und wir haben weiter vorgetragen.
Das Landgericht gab der Beschwerde statt und das Bargeld konnte bei der Polizei an die Berechtigten übergeben und abgeholt werden.
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