Beschlagnahme des Bargeldes

KSC 0571 2

Anläßlich einer Hausdurchsuchung wegen des Verdachts der „Zigarettenschmuggellei“, wurde im Hause des Verdächtigen ein hoher Bargeldbetrag durch den Zoll vorgefunden. Dieser Betrag wurde beschlagnahmt. Die Angehörigen des Betroffenen kamen zu uns und berichteten, das das Bargeld ihnen gehören würde. Es konnten eine Mange Nachweise vorgelegt werden, die die Herkunft des Bargeldes belegten.

Es wurde daher Beschwerde eingelegt, welches das Amtsgericht anwies mit der Begründung, das die Belege nicht ausreichen würden und die Herkunft erst nach Aufsuchen des Verteidigers konstruiert worden sei.

Daraufhin wurde auf weitere Beschwerde der Fall dem Landgericht vorgelegt und wir haben weitere vorgetragen.

Das Landgericht gab der Beschwerde statt und das Bargeld konnte bei der Polizei an die Berechtigten übergeben und abgeholt werden.

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