Der Mandant ist durch die Familie seiner Ehefrau beschuldigt worden, der Schwiegermutter einen hohen Bargeldbetrag aus deren Schließfach entwendet zu haben. Im Prozess konnten wir beweisen,: Der Mandant war nicht am Schließfach .Da die Aufzeichnungen darüber von der Bank selbst geführt und aufbewahrt wurden, wurde der Beweis gefüphrt.
Trotz der im Prozess vernommenen Zeugen, die sämtlich auf Seiten der Schwiegermutter standen, konnte dann herausgearbeitet werden, dass diese ausschließlich Vermutungen, Ahnungen und falsche Behauptungen aufstellten. Es erfolgte Freispruch für den Mandanten.
An diesem und an den anderen von mir beschriebenen Fällen in den Neuigkeiten ist wieder deutlich geworden, das eine aktive Verteidigertätigkeit notwendig ist, mit eigenen Anträgen beim Gericht und eigenen Nachforschungen.
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