Gewalthandlung beim Fussballspiel durch Fans

Gewalthandlungen durch Fans beim Fussballspiel–Landfriedenbruch?

Nicht jede Unterstützungshandlung durch Fussballfans ist gleich eine Handlung, die nach der Vorschrift
zum Lnadfriedensbruch , § 125 StGB, zu ahnden ist.
So hat das OLG Zweibrücken aktuell entschieden, das gewissse Handlungen auch als reine Unterstützung der Mannschaft
angesehen werden könnten. Hierzu zählt zum Beispiel das gemeinsame Springen, Klatschen, Rufen oder auch das
Entzünden von Pyrotechnik.
Diese Handlungen allein erfüllen nicht den Tatbestand einer mit vereinten Kräften begangenen Gewaltanwendung.
Es muss vielmehr die subjektive Zielrichtung der äußeren Handlung sehr sorgfältig festgestellt werden.
Sollten Handlungen nach dem Erscheinungsbild mehrdeutig sein und Interpretationen zulassen, muss die
Zielrichtung der friedlichen Gesinnung, also die reine Unterstützungshandlung, definitiv ausgeschlossen werden.

Sie haben Fragen ?  Rufen Sie an 04221 9166980

Mehr zum Thema: Strafverteidigung: So verteidigen wir Sie im Strafverfahren

Nach oben scrollen
Call Now Button
strafrecht-delmenhorst.de
Datenschutz-Übersicht

Diese Website verwendet Cookies. Sie werden in Ihrem Browser gespeichert und dienen zum Beispiel dazu, Ihre Einstellungen beim nächsten Besuch wiederzuerkennen. Näheres finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.