Vorverurteilung

Nachrichten im Internet über Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft: Vorverurteilung?

Sehr oft müssen wir feststellen, dass Betreiber von Internetseiten über Ermittlungsverfahren gegen Mandanten berichten. Woher diese „Berichterstatter“ ihre Informationen haben, können wir nur sehr selten feststellen. Wir sind der Ansicht, dass durch solche Meldungen eine nicht wiedergutzumachende Vorverurteilung des Mandanten nach dem Motto „Wird schon was dran sein“ stattfindet. Deshalb versuchen wir, gegen solche Berichte vorzugehen.

Das OLG Düsseldorf hat zum Beispiel entschieden, dass „die Berichterstattung über den Verdacht einer Straftat einer genannten oder zu identifizierenden Person zwar in deren allgemeines Persönlichkeitsrecht eingreift“. Es droht eine Vorverurteilung in der Öffentlichkeit. Ist die Meldung wahr, hat der Betroffene sie jedoch hinzunehmen.

Verändern sich die Umstände, die der rechtmäßigen Altmeldung zugrunde liegen, etwa durch die Einstellung des Ermittlungsverfahrens, ist der Betreiber der Internetseite nicht verpflichtet, den Beitrag von sich aus immer wieder auf seine Rechtmäßigkeit zu untersuchen. Hat der Betroffene den Betreiber aber über die Veränderung des Sachverhalts unterrichtet, muss dieser die Altmeldung um den neuen Sachverhalt so ergänzen, dass der Internetnutzer die Altmeldung nicht ohne den ergänzenden Zusatz zur Kenntnis nehmen kann.

Das heißt für uns: Wir fordern die Betreiber dieser Seiten und auch Zeitungsredakteure, für die das oben Gesagte ebenfalls gelten soll, auf, ihre Mitteilungen zu aktualisieren, „damit der einmal entstandene Schaden beim Mandanten eingegrenzt wird“, so Strafverteidiger Bernd Idselis.

Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns oder rufen Sie an: 04221 9166980

Mehr zum Thema: Strafverteidigung: So verteidigen wir Sie im Strafverfahren

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