Immer wieder kommt es bei Strafsachen, in denen ich als Nebenklagevertreter auftrete, zu überraschenden Bekundungen von Seiten der Strafrichter-innen.
Obwohl die Regelungen in der StPO klar gefasst sind, wird der Nebenklage wenig bis keine Beachtung geschenkt.
Daher hier mal eine kritische Betrachtung zum Nachlesen.
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