Wieder erfolgreich Berufung gegen ein Amtsgerichtsurteil geführt

Das Amtsgericht verurteilte den Angeklagten wegen Urkundenfälschung in Tateinheit mit Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Der Angeklagte hatte sich einen Führerschein über einen „Freund“ besorgt, der auf einem online-Portal den Führerschein ausdruckte.

Daraufhin fuhr der Angeklagte zwei mal mit einem PKW und wurde angehalten.

Die Durchgeführte Hautverhandlung vor dem Amtsgericht führte zu einer Verurteilung von 5 Monaten Freiheitstsrafe, ausgesetzt zur Bewährung, sowie zu einer Sperre der Fahrerlaubnis von 12 Monaten.

Dieses Urteil erschien uns als zu hart und wir legten Berufung zum Landgericht ein. Dort wurde die Berufungsverhandlung abgeschlossen mit einer stark ermäßigten Verurteilung zu „nur“einer Geldstrafe und „nur“ einer 6-monatigen Sperrfrist. Die Staatskasse muss auch einen Teil der Teil der Kosten tragen.

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