Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts – wenn der Rechtsstaat eine zweite Prüfung verlangt
Nicht jedes Urteil ist richtig. Und nicht jedes Urteil muss hingenommen werden. Unser Rechtssystem sieht deshalb bewusst die Möglichkeit der Berufung vor. Sie dient dazu, gerichtliche Entscheidungen auf ihre rechtliche und tatsächliche Richtigkeit überprüfen zu lassen.
Genau von diesem Recht werden wir in diesem Verfahren Gebrauch machen.
Unser Mandant wurde vom Amtsgericht wegen der Beschädigung eines Wahlplakats und eines tätlichen Angriffs auf einen Wahlkampfhelfer verurteilt. Dieses Urteil werden wir nicht rechtskräftig werden lassen. Wir sind überzeugt, dass gewichtige rechtliche und tatsächliche Fragen einer erneuten Prüfung bedürfen.
Es geht nicht um eine politische Bewertung
Bereits an dieser Stelle ist eines klarzustellen: Gewalt ist niemals ein legitimes Mittel der politischen Auseinandersetzung. Straftaten müssen verfolgt und gegebenenfalls bestraft werden – unabhängig davon, welcher politischen Richtung der Täter oder das Opfer angehört.
Ebenso unverzichtbar ist jedoch ein anderer Grundsatz unseres Rechtsstaates: Jeder Angeklagte hat Anspruch auf ein faires Verfahren, auf eine objektive Beweiswürdigung und auf eine Entscheidung, die ausschließlich auf Recht und Gesetz beruht.
Gerade in politisch aufgeladenen Strafverfahren muss dieser Maßstab uneingeschränkt gelten.
Die Persönlichkeit des Angeklagten wurde aus unserer Sicht nicht ausreichend gewürdigt
Unser Mandant war vor diesem Verfahren strafrechtlich nicht vorbelastet. Bereits lange vor der Hauptverhandlung hatte er sich freiwillig von der rechten Szene gelöst und an einem staatlich begleiteten Aussteigerprogramm teilgenommen.
Er hat damit Verantwortung übernommen und konkrete Schritte unternommen, sein bisheriges Umfeld dauerhaft hinter sich zu lassen. Ein solcher Weg verdient nach unserer Auffassung eine sorgfältige Berücksichtigung im Rahmen der Strafzumessung.
Das Strafrecht kennt keine Gesinnungsstrafe. Maßgeblich ist allein die individuelle Schuld des Täters (§ 46 StGB).
Politische Symbolwirkung darf kein Strafmaß bestimmen
Während der Hauptverhandlung entstand aus unserer Sicht zunehmend der Eindruck, dass die politische Bedeutung des Verfahrens den Blick auf den konkreten Einzelfall überlagerte.
In der mündlichen Urteilsbegründung wurde mehrfach hervorgehoben, dass der Rechtsstaat und die Demokratie geschützt werden müssten. Diese Zielsetzung ist selbstverständlich richtig und wichtig.
Sie darf jedoch nicht dazu führen, dass ein Angeklagter als Symbol für gesellschaftliche Entwicklungen behandelt wird. Strafgerichte haben nicht über politische Strömungen zu urteilen, sondern ausschließlich über die individuelle Schuld eines konkreten Menschen.
Öffentliche Aufmerksamkeit ersetzt keine objektive Beweiswürdigung
Besonders kritisch bewerten wir den erheblichen öffentlichen Druck, unter dem dieses Verfahren stand.
Der Nebenkläger, selbst ein in der Öffentlichkeit bekannter Rechtsanwalt, begleitete das Verfahren mit erheblicher medialer Präsenz. Dadurch entstand eine öffentliche Erwartungshaltung, die geeignet war, den Fokus von der sachlichen rechtlichen Prüfung auf die politische Dimension des Verfahrens zu verlagern.
Gerichte dürfen sich hiervon nicht beeinflussen lassen. Entscheidungen müssen allein auf der Grundlage der Beweise und der geltenden Gesetze getroffen werden.
Zweifel am Ablauf des Verfahrens
Im Verlauf der Hauptverhandlung wurden aus unserer Sicht Behauptungen aufgestellt, die einer näheren Überprüfung bedürfen.
So wurde erklärt, eine Staatsanwältin sei aus dem Verfahren entfernt worden, weil sie dem Nebenkläger zu kritische Fragen gestellt habe. Nach unserem Kenntnisstand beruhte der Wechsel jedoch lediglich auf einer urlaubsbedingten Vertretung.
Ebenso werden wir im Berufungsverfahren prüfen lassen, wie mit außerhalb der Hauptverhandlung beim Gericht eingegangenen Mitteilungen von Zeugen umgegangen wurde. Nach unserem derzeitigen Kenntnisstand wurden entsprechende E-Mails der Verteidigung nicht zur Kenntnis gebracht.
Ob hierin ein Verfahrensfehler liegt, wird Gegenstand der Berufung sein. Der Anspruch auf rechtliches Gehör und ein faires Verfahren gehört zu den tragenden Grundsätzen des Strafprozesses.
Kritischer Blick auf die Berichterstattung
Auch die mediale Berichterstattung verdient eine kritische Betrachtung.
Politisch sensible Strafverfahren bergen stets die Gefahr, dass komplexe rechtliche Fragestellungen auf plakative Schlagzeilen reduziert werden. Eine ausgewogene Berichterstattung sollte jedoch alle wesentlichen Aspekte eines Verfahrens berücksichtigen.
Die Presse erfüllt eine wichtige demokratische Aufgabe. Sie sollte informieren, nicht vorverurteilen. Gerade bei emotional geführten Debatten muss der rechtsstaatliche Grundsatz der Unschuldsvermutung und der fairen Verfahrensführung im Mittelpunkt bleiben.
Was das Berufungsgericht überprüfen soll
Im Berufungsverfahren werden wir insbesondere prüfen lassen,
- ob sämtliche Verfahrensgrundsätze eingehalten wurden,
- ob alle entlastenden Umstände ausreichend berücksichtigt worden sind,
- ob die Beweiswürdigung den gesetzlichen Anforderungen entspricht,
- ob die Strafzumessung ausschließlich auf der individuellen Schuld unseres Mandanten beruht,
- und ob sachfremde Erwägungen Einfluss auf die Entscheidung genommen haben.
Warum die Berufung wichtig ist
Die Berufung ist kein Angriff auf die Justiz. Sie ist ein wesentlicher Bestandteil unseres Rechtsstaates. Gerade weil Gerichte irren können, gibt es mehrere Instanzen.
Ein starker Rechtsstaat zeigt sich nicht dadurch, dass er möglichst harte Urteile spricht. Seine Stärke zeigt sich vielmehr darin, dass auch in gesellschaftlich besonders emotionalen Verfahren ausschließlich das Recht entscheidet – unabhängig von öffentlichem Druck oder politischer Stimmung.
Wir vertrauen darauf, dass das Berufungsgericht den Sachverhalt umfassend, unabhängig und ausschließlich anhand der Beweise sowie der geltenden Rechtslage neu bewertet.
Denn am Ende darf nicht die öffentliche Erwartung über ein Urteil entscheiden, sondern allein das Gesetz.