Zu Unrecht belastet. Freispruch.

Der Mandant wurde durch die Familie seiner Ehefrau beschuldigt, der Schwiegermutter einen hohen Bargeldbetrag aus deren Schließfach entwendet zu haben. Im Prozess konnten wir beweisen, das der Mandant nicht am Schließfach war, da die Aufzeichnungen darüber von der Bank geführt und aufbewahrt wurden.

Trotz der im Prozess vernommen Zeugen, die sämtlich auf Seiten der Schwiegermutter standen, konnte dann herausgearbeitet werden, das diese ausschließlich Vermutungen, Ahnungen und Falsche Behauptungen aufstellten. Es erfolgte Freispruch für den Mandanten.

An diesem und an den anderen von mir beschriebenen Fällen in den Neuigkeiten ist wieder deutlich geworden, das eine aktive Verteidigertätigkeit notwendig ist, mit eigenen Anträgen beim Gericht und eigenen Nachforschungen.

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