Strafverteidigung: So verteidigen wir Sie im Strafverfahren

Eine Vorladung, eine Durchsuchung oder eine Anklage kommt fast immer überraschend. Auf einmal stehen Ruf, Beruf und manchmal die Freiheit auf dem Spiel. Hier erklären wir, wie ein Strafverfahren abläuft, welche Rechte Sie haben und wie wir Sie verteidigen. Rechtsanwalt Bernd Idselis und Rechtsanwalt Sercan Yücel vertreten Beschuldigte in Delmenhorst, Bremen, Oldenburg und bundesweit, von der ersten Vorladung bis zur Revision.

Inhalt: Warum früh handeln · Ihre Rechte · So arbeiten wir · Ermittlungsverfahren · Durchsuchung und Haft · Hauptverhandlung · Berufung und Revision · Besondere Fragen · Schwerpunkte · Kosten · Angehörige · Wer Sie verteidigt

Warum es auf die ersten Tage ankommt

Die Weichen in einem Strafverfahren werden früh gestellt. Eine unbedachte Aussage bei der Polizei, ein Satz am Rande einer Verkehrskontrolle oder ein falsches Wort bei der Durchsuchung lässt sich später kaum noch zurückholen. Solche Äußerungen landen in der Akte und werden als Beweismittel verwertet.

Wenn Sie uns früh einschalten, sorgen wir dafür, dass Sie nichts Unüberlegtes sagen. Wir beantragen Akteneinsicht und sprechen mit der Staatsanwaltschaft, bevor die Ermittlungen abgeschlossen sind. Oft lässt sich ein Verfahren in dieser Phase noch einstellen oder der Vorwurf deutlich begrenzen.

Ihre Rechte als Beschuldigter

  • Schweigen: Sie müssen sich zum Vorwurf nicht äußern, weder bei der Polizei noch vor Gericht.
  • Verteidiger: Sie dürfen vor jeder Vernehmung einen Anwalt befragen.
  • Akteneinsicht: Ihr Verteidiger bekommt Einsicht in die vollständige Ermittlungsakte.
  • Belehrung: Vor einer Vernehmung müssen Sie über den Vorwurf und Ihre Rechte belehrt werden.
  • Dolmetscher: Wenn Sie nicht gut Deutsch sprechen, steht Ihnen kostenlos ein Dolmetscher zu.

Diese Rechte gelten bei jedem Vorwurf, vom Ladendiebstahl bis zum Tötungsdelikt.

So arbeiten wir

  1. Erstgespräch: kurzfristig, in unserer Kanzlei in Delmenhorst, am Telefon oder per Video. Wir hören zu, klären den Stand und sagen Ihnen ehrlich, wie wir die Lage sehen und was die Verteidigung voraussichtlich kostet.
  2. Mandat und Akteneinsicht: Mit Ihrer Vollmacht melden wir uns als Verteidiger und beantragen sofort Akteneinsicht. Ohne Akte gibt es von uns keine Aussage.
  3. Strategie: Nach Durchsicht der Akte besprechen wir die Möglichkeiten: Einstellung, Gespräch mit der Staatsanwaltschaft, Verständigung oder streitige Hauptverhandlung. Sie entscheiden, welchen Weg wir gehen.
  4. Bis zum Abschluss: Wir begleiten Sie durch alle weiteren Schritte und halten Sie auf dem Laufenden.

Ermittlungsverfahren

Das Ermittlungsverfahren beginnt, sobald Polizei oder Staatsanwaltschaft einen Anfangsverdacht haben, etwa durch eine Anzeige oder eine Kontrolle. Viele erfahren davon erst durch einen Anhörungsbogen, eine Vorladung oder eine Durchsuchung.

Unser Rat: Gehen Sie nicht unvorbereitet zur Polizei und füllen Sie keinen Anhörungsbogen zur Sache aus. Rufen Sie uns an. Wir werten die Akte aus, prüfen die Beweislage, arbeiten entlastende Punkte heraus und wirken, wo es passt, auf eine Einstellung hin: mangels Tatverdacht (§ 170 Abs. 2 StPO), wegen geringer Schuld (§ 153 StPO) oder gegen eine Auflage (§ 153a StPO). Gerade bei Ersttätern endet ein Verfahren oft schon hier.

Schickt die Staatsanwaltschaft statt einer Anklage einen Strafbefehl, bleiben nur zwei Wochen für den Einspruch.

Hausdurchsuchung und Untersuchungshaft

Eine Durchsuchung ist einer der schwersten Eingriffe im Ermittlungsverfahren. Bleiben Sie ruhig, leisten Sie keinen Widerstand, sagen Sie nichts zur Sache und rufen Sie uns noch während der Maßnahme an. Was Sie genau tun sollten und wie wir dagegen vorgehen, steht auf unserer Seite Hausdurchsuchung.

Bei Untersuchungshaft zählt jede Stunde. Wir nehmen an der Vorführung beim Haftrichter teil, prüfen den Haftbefehl und beantragen seine Aufhebung oder Außervollzugsetzung gegen Auflagen. Mehr dazu unter Untersuchungshaft.

Hauptverhandlung und Strafzumessung

Kommt es zur Anklage, prüft das Gericht im Zwischenverfahren, ob überhaupt verhandelt wird. Auch nach der Eröffnung endet ein erheblicher Teil der Verfahren mit Freispruch, Einstellung oder einer milderen Strafe als angeklagt.

Lässt sich ein Vorwurf im Kern nicht widerlegen, geht es um das Strafmaß. Wir arbeiten heraus, was zu Ihren Gunsten spricht: keine Vorstrafen, Wiedergutmachung, Ihr Verhalten nach der Tat, Ihre persönliche und berufliche Situation. Ziel ist dann etwa eine Geld- statt Freiheitsstrafe, eine Bewährung oder eine Einstellung gegen Auflage, damit Arbeitsplatz und Führungszeugnis möglichst unberührt bleiben.

Berufung, Revision und Wiederaufnahme

Gegen ein Urteil des Amtsgerichts gibt es die Berufung, dann wird vor dem Landgericht neu verhandelt. Mit der Revision werden nur Rechtsfehler geprüft. Beide müssen innerhalb einer Woche nach der Urteilsverkündung eingelegt werden. Einzelheiten unter Berufung und Revision.

In seltenen Fällen kann auch ein rechtskräftig abgeschlossenes Verfahren wieder aufgenommen werden, wenn neue Tatsachen oder Beweise auftauchen (§§ 359 ff. StPO). Wir prüfen das auf Anfrage.

Besondere Fragen in vielen Verfahren

Aussage gegen Aussage. Steht nur die Aussage des angeblichen Opfers gegen Ihre, verlangt der Bundesgerichtshof eine besonders sorgfältige Prüfung der Glaubhaftigkeit. Wir arbeiten Widersprüche heraus, fragen nach der Entstehung der Anschuldigung und beantragen, wo nötig, ein aussagepsychologisches Gutachten. Im Zweifel gilt: für den Angeklagten.

Digitale Beweise. Smartphones, Chats, Standortdaten und Cloud-Speicher werden heute in fast jedem größeren Verfahren ausgewertet. Wir prüfen, ob Sicherstellung und Auswertung rechtmäßig waren, und ziehen bei Bedarf IT-Sachverständige hinzu.

Vermögensabschöpfung. Neben der Strafe kann der Staat Geld, Konten oder Immobilien einziehen und schon im Ermittlungsverfahren sichern (§§ 73 ff. StGB). Wir prüfen, ob die Voraussetzungen vorliegen und ob die Berechnung stimmt.

Verjährung. Die Fristen richten sich nach der Schwere des Vorwurfs und liegen meist zwischen drei und dreißig Jahren; bei Körperverletzung oder Betrug sind es oft fünf Jahre. Mord verjährt nicht. Wir prüfen in jedem Fall, ob Verjährung eingetreten ist oder wirksam unterbrochen wurde.

Unsere Schwerpunkte

Die vollständige Liste finden Sie unter Tätigkeitsbereiche.

Kosten und Pflichtverteidigung

Das Erstgespräch vereinbaren wir kurzfristig. Danach richtet sich unser Honorar nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder nach einer Vergütungsvereinbarung, die wir vorher offen mit Ihnen besprechen. Eine Rechtsschutzversicherung mit Strafrechtsschutz übernimmt die Kosten oft schon im Ermittlungsverfahren; die Korrespondenz mit der Versicherung erledigen wir.

In bestimmten Fällen ist ein Verteidiger gesetzlich vorgeschrieben (§ 140 StPO), etwa bei Untersuchungshaft, vor dem Landgericht oder wenn mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe droht. Dann wird ein Pflichtverteidiger bestellt. Sie können beantragen, dass der Anwalt Ihres Vertrauens beigeordnet wird. Wichtig: Die Pflichtverteidigung hängt nicht vom Einkommen ab. Wer verurteilt wird, muss die Kosten in der Regel später erstatten.

Für Angehörige

Oft melden sich zuerst Partner, Eltern oder Kinder bei uns, etwa nach einer Festnahme. Wir geben auch Angehörigen erste Informationen, soweit die Schweigepflicht gegenüber dem Mandanten das zulässt, und erklären, was als Nächstes passiert.

Alles, was Sie uns anvertrauen, unterliegt der anwaltlichen Schweigepflicht, gegenüber Behörden ebenso wie gegenüber Familie, Arbeitgeber und Öffentlichkeit.

Wer Sie verteidigt

Rechtsanwalt Bernd Idselis verteidigt seit über 30 Jahren. Seine Schwerpunkte sind Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, Haftsachen und umfangreiche Verfahren mit überregionalem Bezug.

Rechtsanwalt Sercan Yücel ist neben dem Strafrecht im Arbeitsrecht tätig und kennt deshalb auch die beruflichen Folgen eines Strafverfahrens. Er berät auf Deutsch, Türkisch und Englisch.

In der Bürogemeinschaft stimmen wir uns in schwierigen Fällen ab, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Sie haben immer einen festen Ansprechpartner. Antworten auf weitere Fragen finden Sie in unseren FAQ.

Vorladung, Strafbefehl oder Durchsuchungsbeschluss erhalten?

Rufen Sie uns an. Halten Sie, wenn vorhanden, das Aktenzeichen und die Schreiben von Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht bereit.

Telefon: 04221 9166980 · Lange Str. 106, 27749 Delmenhorst · Mo. bis Fr. 9 bis 17 Uhr

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