Berufung gegen Urteil des Amtsgerichts erfolgreich

Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, zum wiederholten Male ohne Fahrerlaubnis mit einem Motorroller, zu schnell, gefahren zu sein. In der ersten Instanz, der Betroffene war ohne Verteidiger, wurde er zu einer Freiheitsstrafe von zwei Monaten, ohne Bewährung, verurteilt.

Das Gericht begründete diese harte Entscheidung mit der Vorstrafenliste des Angeklagten.

Auf die eingelegte Berufung hin, der Angeklagte wurde jetzt durch uns verteidigt, verhandelte das Landgericht die Sache im Schuldausspruch neu.

Da im Termin schriftliche Unterlagen einer Psychologin über die thematische Problembehandlung des Angeklagten vorgelegt werden konnten und dargelegt wurde, das er seine Probleme offensiv therapeutisch angeht, kam das Landgericht zum Ergebnis, das die Freiheitsstrafe nochmals zur Bewährung ausgesetzt werden konnte, da nunmehr eine positive Sozialprognose vorlag.

Aber auch die Tatsache, das die Vorverurteilungen seit 2015 „nur“ Geldstrafen waren, bewegten das Landgericht zu dieser Entscheidung.

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