Gewerbesteuer und Freiberufler

Freiberufler und Einkommen aus Gewerbebetrieb

Freiberuflich tätige Personen wie Rechtsanwälte, Architekten, Ärzte oder Vermögensverwalter und Andere, können neben dieser Tätigkeit natürlich
auch einen Gewerbebetrieb unterhalten.
Jedoch besteht die Gefahr, dass die gesamten Einkünfte aus beiden Tätigkeiten steuerlich als solche aus Gewerbebetrieb qualifiziert werden,
wennn nebenbei auch eine beliebige gewerbliche Tätigkeit ausgeübt wird. Sogenannte „Vergiftungstheorie“.

Dann werden die gesamten Einnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit und Gewerbe der Gewerbesteuerpflicht unterworfen.
Dabei ist es unerheblich, ob aus dieser gewerblichen Nebentätigkeit ein Gewinn oder ein Verlust erwirtschaftet wird, § 15 III Nr 1 EStG.

Für Freiberufler gilt jedoch eine Bagatellgrenze.
Die Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit sind unschädlich, wenn diese nur 3 % der gesamten netto Umsatzerlöse aus der freiberuflichen Tätigkeit und zusätzlich den Betrag von 24.500 € im Jahr nicht übersteigen.

Insofern die oben genannte Bagatellgrenze demnach nicht überschritten wird, bleiben die Einkünfte insgesamt Gewerbesteuer frei.

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