Verjährung in Bußgeldsachen: hier

In Verjährung gerutscht? Oder Absicht?

Dem Mandanten wurde im Bußgeldbescheid vorgeworfen, auf der Autobahn als Führer eines PKW die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 48 km/h überschritten zu haben.
Dabei soll diese Messung durch das „Hinterherfahren“  mit Videoaufzeichnung vorgenommen worden sein. Es drohte ein Fahrverbot von einem Monat.
Nach dem von uns eingelegten Einspruch erhielten wird die Akte und stellten fest, dass das im Bußgeldbescheid erwähnte Video nicht in der Akte war.
Nachdem dies von uns bemängelt wurde, hörten wir nichts mehr in dem Verfahren  solang, bis dieses aufgrund eines Verfahrenshindernisses, hier Verjährung, beendet wurde, § 31 Absatz 2 Nr.4 in Verbindung § 33 Absatz 3 OWiG.

So kann es also auch laufen.

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